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"Mit zunehmender Impfstoffzuführung Covid-19-Impfung auch in Arztpraxen ermöglichen – dann Priorisierung von Ärzten und med. Personal!"
Der altmärkische Bundestagsabgeordnete Eckhard Gnodtke hat sich an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt und diesen gebeten, mit zunehmender Impfstoffzuführung (insbesondere von Impfstoff, der nicht bei -70 Grad °C gelagert und transportiert werden muss) die Arztpraxen mit einzubinden.
Gnodtke: "Das ist keine Kritik am bisherigen Kurs, die Impfungen über Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorzunehmen. Denn für die Lagerung und den Transport der als erstes ausgelieferten Impfstoffdosen mussten Spezialkühlschränke und -boxen beschafft werden. Wie jeder verfolgen kann, erfolgen nunmehr auch Auslieferungen anderer Impfstoffe, die bei nicht ganz so niedrigen Temperaturen gelagert werden können. Wir können schlichtweg auf die Erfahrung und das Fachwissen der Ärztinnen und Ärzte, überhaupt der großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arztpraxen, nicht verzichten. Nebenbei bemerkt finden in den Arztpraxen völlig geräuschlos z. B. die Grippeschutzimpfungen statt."
Gnodtke verweist darauf, dass dann auch eine Priorisierung der damit befassten Ärzte und des medizinischen Personals erfolgen sollte ("in Israel und anderen Ländern, die mit den Impfungen schon weiter vorangeschritten sind, eine Selbstverständlichkeit!").
Gnodtke abschließend: "Ich bin sicher, dass diese Überlegungen - die im Übrigen bereits Anfang Dezember 2020 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung getätigt wurden - längst in die weiteren Planungen von Gesundheitsminister Spahn eingeflossen sind. Ich möchte ihm und allen an der Planung und Durchführung der Impfungen beteiligten Personen an dieser Stelle ausdrücklich danken!"
B 190 n (Seehausen/A14 - A 24): Ergebnis Bedarfsplanüberprüfung nicht vor 2024
Während es für die Beplanung der B 190 n von Seehausen aus in Richtung Westen gut aussieht (lt. Gnodtke Beginn 2. JH 2021 unter konkreter Beplanung der OU Tannenkrug und Leppin), wird es für einen Neubau der B 190 n von der A 14 bei Seehausen bis zur A 24 zumindest schwieriger:
Dieser Neubau ist nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2016 aufgenommen worden, "...da die von den Ländern vorgeschlagenen Neubauabschnitte nach dem Ergebnis der im Zuge der Bedarfsplanaufstellung durchgeführten Projektbewertung kein wirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielen konnten..." (Antwort an MdB Gnodtke auf dessen Anfrage vom 27.10.2020).
Gnodtke hierzu:
"Lt. Antwort der AG Verkehr und digitale Infrastruktur prüft das BMVI nach Ablauf von 5 Jahren (also ab 2021), ob die 2016 zugrunde gelegte und prognostizierte Verkehrsentwicklung weiterhin aktuell ist. Die Vorbereitungen hierfür hat das BMVI eingeleitet. Diese Bedarfsplanüberprüfung wird voraussichtlich 3 1/2 Jahre in Anspruch nehmen. Auf dieser Grundlage wird dann der Deutsche Bundestag erneut entscheiden."
Querverbinder B 190 n kommt - Planungsbeginn gesichert!
MdB Eckhard Gnodtke freut sich. Erst am 16.10.2020 hat er bei Gelegenheit einer Veranstaltung anlässlich des Planungsbeginns für den letzten und verbliebenen Abschnitt der A14 (Seehausen-Wittenberge/Brandenburg einschließlich Elbbrücke) Verkehrsminister Andreas Scheuer angeschrieben und darauf verwiesen, dass nunmehr auch mit der Beplanung der B 190 n begonnen werden könne. Und noch einmal darum gebeten.
Und nun hält er das Antwortschreiben des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs in den Händen. Darin steht, dass bereits in der 2. Jahreshälfte 2021 konkret mit der Beplanung der Ortsumgehungen der westlich der (künftigen) A14 liegenden Ortschaften Tannenkrug und Leppin begonnen werden könne. Die weitere Beplanung solle dann ab 2022 erfolgen.
Gnodtke: "Die Bedeutung dieser Antwort kann man überhaupt nicht hoch genug einschätzen. Zuletzt waren in der Altmark Zweifel lautgeworden, ob denn der sehnsüchtig erwartete "Querverbinder" zwischen der A39 und der A14 je Realität werden könne. Diesem Ziel kommen wir jetzt ein großes Stück näher!"
Zum Hintergrund:
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die B190 n von der Dringlichkeitseinstufung her lediglich als "weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" eingestuft. Lt. Gnodtke soll es bald Untersuchungen hinsichtlich einer möglichen Fortführung in östliche Richtung (Heranführung an die A24, vorher Elbquerung bei Havelberg) geben.
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