Aktuelles

An dieser Stelle möchte ich Sie über meine aktuellen Aktivitäten für unseren Wahlkreis informieren
Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zum 1.1.2021 vorläufig anzuordnen. Es hat damit die in diese Richtung gehenden Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurückgewiesen.
Diese hatten vorgetragen, dass sich ohne eine Erhöhung zum 1.1.2021 das Programmangebot verschlechtern würde und dass dies ihre Rundfunkfreiheit irreparabel verletze.
Was heißt denn nun eigentlich "Verschlechterung des Programmangebots"?
Noch mehr Wiederholungen?
Noch weniger "Leschs Kosmos" ?
Oder etwa mehr davon?
ARD- und ZDF-Morgenmagazin nicht mehr abwechselnd aus Köln und Berlin?Und dann gar mit weniger gut bezahlten Leuten, weil man schlichtweg weniger braucht?
Weniger hoch bezahlte Teams mit entsprechend hohen Reisespesen zu Weltmeisterschaften, Winter-u. Sommerolympiaden? Die nur für das "Drumherum" da sind, weil die Bilder bzw die Filmaufnahmen ohnehin durch IOC, FIFA etc geliefert werden?
Ja, lieber Tom Buhrow:
Bitte machen Sie Ihre (gestern erneut geäußerte) Drohung wahr, man werde die Nichterhöhung der Mittel schon bald am Programmangebot merken!
Wenn ich dies schreibe, dann bin ich noch nicht einmal auf die schon oft geäußerten Vorwürfe eingegangen, dass für ARD u ZDF unser Osten "Terra incognita" sei.
Die Wahrheit hierbei ist, dass der MDR mit seinen Regionalprogrammen durchaus für hinreichende regionale Informationen sorgt. Von 19 - 19:30 Uhr...
Herzlichst,
Ihr Eckhard Gnodtke